Wo kann sich der Patient beraten lassen und wie kann der Patient eventuelle Ersatzansprüche verfolgen?

a) Beratung:
Mit Beschwerden und Beratungsanliegen kann sich der Patient an die Ärzte- bzw. Zahnärztekammern, Krankenkassen oder an freie Patientenberatung und Patienten- beschwerdestellen, Verbraucherzentralen und Selbsthilfeorganisationen wenden. Patienten-
beschwerdestellen sind vielfach bereits in den Krankenhäusern eingerichtet worden. Sinnvoll kann es auch sein, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Spezialisierte Rechtsanwälte sind bei den Anwaltskammern oder -Vereinen zu erfragen. Kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, ist es für die Patienten ratsam, sich zügig beraten zu lassen, um zu vermeiden, dass die Ansprüche wegen Verjährung nicht mehr geltend gemacht werden können.

b) Geltendmachung von Ersatzansprüchen
Schadensersatzansprüche können außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht werden: Die Ärzte- und Zahnärztekammern haben Gutachter- und Schlichtungsstellen eingerichtet, die es den Beteiligten erleichtern sollen, Streitfälle in Arzthaftpflichtsachen außergerichtlich beizulegen. Die Gutachter- und Schlichtungsstellen sind in der Regel durch Ärzte und Juristen besetzt; ihre Einschaltung ist freiwillig. Gutachter- und Schlichtungsstellen greifen Fälle auf, die noch nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sind und in der Regel nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Ihre Stellungnahme zur Frage eines Behandlungsfehlers oder eines Schadensersatzanspruchs dem Grunde nach ist für die Beteiligten und ein eventuell anschließendes gerichtliches Verfahren nicht bindend. Auf Wunsch des Versicherten beraten und unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen kostenlos ihre Versicherten bei der Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers (z. B. durch Einholung medizinischer Sachverständigengutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen). Darüber hinaus hat der Patient die Möglichkeit, vor dem Zivilgericht eventuelle Ersatzansprüche einzuklagen. Im Arzthaftungsprozess muss der Patient grundsätzlich die ärztliche Pflichtverletzung, den eingetretenen Schaden, die Ursächlichkeit des Fehlers für den Schaden sowie das Verschulden des Schädigers darlegen und im Streitfalle auch beweisen. Unter Umständen, etwa bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers, greifen aber zugunsten des Patienten Beweiserleichterungen bis hin zu einer Beweislastumkehr, d. h. der Schädiger muss den Gegenbeweis antreten. Der Beweis der ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten obliegt in streitigen Fällen dem behandelnden Arzt. Bei Dokumentationsmängeln wird zulasten des Arztes vermutet, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme unterblieben ist.

c) Kosten

In der Regel ist es kostenlos, sich bei den Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen zu informieren und Ansprüche bei den Gutachter- und Schlichtungsstellen geltend zu machen. Die Beratung durch Rechtsanwälte ist kostenpflichtig. Wer die Kosten hierfür nicht aufbringen kann, kann Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Auch bei der Rechtsverfolgung vor den Zivilgerichten entstehen Kosten. Wer nicht über die notwendigen finanziellen Mittel für die Prozessführung verfügt, kann Prozesskostenhilfe beanspruchen.
Dieses Papier wurde auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Leitung des Präsidenten des Bundesgerichtshofs Dr. h. c. Karlmann Geiß von folgenden Organisationen erarbeitet:

Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Straße 3
50931 Köln

Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientinnenstellen
Geschäftsstelle: Gesundheitsladen München e. V.
Astallerstr.14
80339 München

Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
Weglystr.3
10623 Berlin

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Wilhelmstr. 43 / 43 G
10117 Berlin

Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen
und Senatoren der Länder vertreten durch das
GMK-Vorsitzland Sachsen-Anhalt
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg

Konferenz der Justizministerinnen und – minister vertreten durch das Bayrische Justizministerium,
Justizpalast am Karlsplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München (Hausanschrift) oder
80097 München (Postanschrift)

Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen vertreten durch den AOK-Bundesverband
Rosenthaler Straße 31

10178 Berlin

Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V.
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf

Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V.
Chausseestraße 13
10115 Berlin

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.
Oranienburger Str. 13 – 14
10178 Berlin

Kassenärztliche Bundesvereinigung
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen