Konzentrationsmangel und Übermüdung zählen zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Statistisch haben Personen mit Schlafapnoe eine siebenmal höhere Unfallrate als der Durchschnitt aller motorisierten Verkehrsteilnehmer. Unfälle, die auf ein Einschlafen am Steuer ursächlich sind, haben deshalb besonders schwere Folgen, weil die Kollision ohne jede Verzögerung erfolgt.
Im Strafrecht wird der auf Einschlafen zurückzuführende Unfall einem alkoholbedingten Verkehrsunfall gleichgestellt.
Derjenige, der im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er dieses wegen Alkoholkonsums oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht sicher führen kann, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, sofern durch sein Verhalten andere Personen oder Sachen konkret gefährdet werden. Regelmäßig wird bei einem solchen Verstoß die Fahrerlaubnis für mindestens zehn Monate entzogen. Wer erste Anzeichen einer Ermüdung ignoriert und bei der Weiterfahrt einen Unfall verursacht, handelt fahrlässig. Derjenige, der dagegen eine diagnostizierte Schlafapnoe unbehandelt lässt, begeht bei einem darauf zurückzuführenden Unfall eine vorsätzliche Straftat, was sich – ebenso wie Personenschäden – strafverschärfend. auswirkt. Bei den zivilrechtlichen Folgen eines müdigkeitsbedingten Unfalls muss zwischen den fremden und dem eigenen Sachschaden unterschieden werden. Ein Regress der eigenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für regulierte Fremdschäden ist – anders als bei Alkoholunfällen – nicht möglich. Selbst wenn der Unfall nachweislich auf Einschlafen zurückzuführen ist, wird der Fahrer des Fahrzeuges von erhobenen Fremdansprüchen freigestellt.
Anders verhält es sich bei den selbst erlittenen Fahrzeugschäden. Diese werden von der Vollkaskoversicherung übernommen, sofern nicht eine grob fahrlässige Herbeiführung des Unfalls nachgewiesen wird. Gelingt der Versicherung dieser Nachweis, so ist sie von der Zahlungsverpflichtung befreit; der Betroffene bleibt dann trotz Bestehens einer Vollkaskoversicherung auf dem eigenen Schaden sitzen. Wegen dieser straf- und zivilrechtlichen Folgen sollte nach einem Unfall unbedingt ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Da dem Beschuldigten ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht zusteht, sollten gegenüber der Polizei keinerlei Angaben zur Sache gemacht werden, insbesondere keine eigenen Vermutungen zur Unfallursache, gemacht werden.
(Rechtsanwalt) Dr. Markus Schäpe, anlässlich der 7. Jahrestagung der Vorsitzenden der Selbsthilfegruppen
1. Atemtherapie mindert Risiko für Verkehrsunfall
Bei Patienten, die ein Schlafapnoe-Syndrom haben, wird die Tagesschläfrigkeit reduziert, wenn sie mit CPAP beatmet werden.
BOCHUM (ikr). Schnarcher mit einem obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) haben aufgrund von Tagesschläfrigkeit ein zwei- bis siebenfach erhöhtes Risiko, einen Verkehrsunfall zu verursachen. Erhalten die Betroffenen eine CPAP-Therapie (Continuous Positive Airway Pressure), lässt sich das Unfall-Risiko verringern. Bereits nach zwei Wochen einer solchen Therapie ist das Unfall-Risiko deutlich reduziert, wie eine Studie jetzt ergeben hat.
Schon aus früheren Studien ist bekannt, dass eine CPAP-Therapie bei OSAS-Patienten die Fahrtüchtigkeit steigert. Nicht eindeutig geklärt ist bislang jedoch, wie rasch dieser Effekt eintritt.
Nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin ist „Fahrsicherheit bei Patienten mit obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom und deutlicher Tagesschläfrigkeit frühestens nach sechs Wochen CPAP-Therapie anzunehmen“. Neue Studiendaten deuten jetzt darauf hin, dass sich OSAS-Patienten nach Therapiebeginn möglicherweise rascher wieder ans Steuer setzen können.
In der Studie wurden bei 36 OSAS-Patienten eine Fahrsimulatorprüfung mit vielen schwierigen Fahrsituationen (etwa monotone Autobahnfahrten, Fahrten bei starkem Schneefall) und ein Vigilanztest gemacht (DMW 130, 2005, 2555). Die Patienten wurden im Simulator einen Tag vor sowie 2, 14 und 42 Tage nach Beginn der CPAP-Therapie jeweils 60 Minuten getestet.
Ergebnis: Vor der Therapie betrug die Unfallrate im Mittel ein Unfall pro Stunde und nach 14 Tagen Therapie 0,8. „Das ist nach unserer Auffassung eine deutliche Reduktion der Unfallrate“, sagte Privatdozentin Maritta Orth von den Berufsgenossenschaftlichen Kliniken Bergmannsheil in Bochum, die an der Studie mitgearbeitet hat, zur „Ärzte Zeitung“. Nach 42 Tagen gab es im Mittel noch 0,4 Unfälle.
Bei den Vigilanztests ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen. „Offenbar spiegeln solche Untersuchungen nicht genau die Situationen wider, in denen die Patienten beim Steuern eines Fahrzeugs einschlafen“, so Orth. Aufgrund der günstigen Studiendaten werde jetzt bei einer größeren Patientengruppe geprüft, ob OSAS-Patienten mit CPAP-Therapie bereits nach 14 Tagen fahrtüchtig sind.
Wie stark eine solche Therapie die Fahrtüchtigkeit bessert, belegt eine weitere Studie der Teams um Orth. 31 OSAS-Patienten erhielten sechs Wochen lang CPAP (Eur Respir J 26, 2005, 1). Vor der Therapie verursachten die Patienten bei Fahrsimulator-Tests im Mittel 2,7 Unfälle pro Stunde, nach sechs Wochen Therapie 0,9 Unfälle.Infos zu Schlafapnoe und Fahrsimulatortest unter Tel.: 0243 /3 0268 00. (Quelle: Ärztezeitung online)
2. Fernfahrer sollten in ihren Pausen schlafen
KÖLN (dpa). Schon ein 20-Minuten-Schlaf bei Fernfahrern während einer Pause kann Menschenleben retten. Zu diesem Ergebnis kommt die bundesweit erste Studie zu dem Thema, an der sich 58 Fernfahrer über einen Zeitraum von zwei Jahren beteiligt haben.
Wie das federführende Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln mitteilte, helfen laute Musik und frische Luft durch heruntergekurbelte Fenster keineswegs gegen Müdigkeit am Steuer. Besser sei ein Kurzschlaf, der in der nach viereinhalb Stunden Lenkzeit vorgeschriebenen 45minütigen Pause erfolgen könne.
Dadurch sei der gefürchtete Sekundenschlaf vermeidbar, ohne den Berufsalltag der Fernfahrer durcheinander zu bringen. Jeder fünfte Verkehrsunfall in Deutschland geht nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen auf Übermüdung am Steuer zurück.
(Quelle: Ärztezeitung online)
Was ist, wenn die Nase verstopft ist, wegen einer Infektion oder Heuschnupfen? Vorsorge ist auch hier das A & 0. Auf jeden Fall sollte man ein Sprayfläschchen „Nasonex“ in der Hausapotheke haben (verschreibt der Hausarzt oder das Schlaflabor). Nasonex ist ein Nasenspray, das ausdrücklich zum Dauergebrauch zugelassen ist und wird daher im Zusammenhang mit Schlafapnoe gern angewandt. in der Regel kommt man damit zurecht, das man etwa eine Stunde vor dem Schlafbeginn die Nase mit physiologischer Kochsalzlösung (8g Kochsalz, d. i. ein gestrichener Teelöffel, auf ein Liter warmes Wasser) spült: Wir brauchen dazu etwa ein halbes Glas, also warmes Wasser ins Glas, eine Prise Salz dazu, gut umrühren, dann einen hohle Handvoll mit der Nase aufziehen und nach hinten durch den Rachen in den Mund abfließen lassen, ausspucken.
Diesen Vorgang mehrmals wiederholen.
Evtl. etwas mehr Lösung ansetzen und damit auch noch gurgeln.
Wenn die Nase nach einer halben Stunde nicht frei ist, oder abzusehen ist, dass sie sich wieder schließt, ist es Zeit, zu Nasonex zu greifen.
Dann sollte der Druck des CPAP- Gerätes ausreichend sein, die Nase für den Rest der Nacht offen zu halten. Wenn nicht, Spülung wiederholen. Ja ich weiß, dann muss man mehrmals Nachts raus, aber ein unterbrochener Schlaf ist immer noch besser, als gar kein Schlaf.
Vorsicht mit frei erhältlichen Nasensprays. Deren Wirkung setzt schlagartig ein und hört genauso schnell wieder auf. Das irritiert die Nasenschleimhaut so stark zusätzlich, das man immer öfter zu diesen Mitteln greifen muss. Dadurch wird das Problem vergrößert, statt verkleinert!
Es soll auch Patienten geben, die eine Vollgesichtsmaske in Reserve haben, für den Fall der Erkältung (Achtung: Normalerweise muss bei einem Maskenwechsel der Druck im Schlaflabor neu angepasst werden. Bei nur kurzfristigem Wechsel wegen Erkältung kann es auch mal so gehen – suboptimale Versorgung ist in dem Fall immer noch besser als gar keine.)